Steuerrückerstattung in Südafrika

Folgendes wird für die Steuerrückerstattung am Zoll in Kapstadt gefordert:

  • Gültiger Reisepass des Antragstellers
  • Steuerrechnungen (Alle Quittungen mit Namen des Käufers)
  • Flugticket oder Bestätigung der Buchung des Flugtickets. Inhaber eines offenen Tickets müssen die Buchungsbestätigung vorlegen. Standby Passagiere müssen Rückzahlung direkt am Flughafen vornehmen.
  • Im V&A-Office können nur Rückerstattungen für Passagiere vorgenommen werden, die das Land über den Flughafen in Kapstadt oder Johannesburg verlassen.
  • Alle Personen, die das Land über andere Flughäfen oder Häfen verlassen, müssen sich dort über Möglichkeiten der Rückerstattung informieren.
  • Beantragungen zur Steuerrückerstattung werden innerhalb einer Woche vor Abflug angenommen.
  • Antragsteller sollten sämtliche Belege über gewünschte Rückerstattungen der Mehrwertsteuer am gleichen Tag einreichen.
  • Der Antragsteller hat persönlich im Office zu erscheinen. Es wird nur an die Person zurückerstattet, die namentlich auf den Steuerbescheiden vermerkt ist.
  • Steuerrechnungen, die in irgendeiner Art nachträglich geändert wurden, können nicht angenommen werden.
  • Rechnungen von Hotels, Gästehäuser, Ferienhäuser, Ferienwohnung und Pensionen werden NICHT anerkannt! Eine Rechnung mit Mwst hilft Ihnen in diesem Fall nicht!
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