Steuerrückerstattung in Südafrika
Folgendes wird für die Steuerrückerstattung am Zoll in Kapstadt gefordert:
- Gültiger Reisepass des Antragstellers
- Steuerrechnungen (Alle Quittungen mit Namen des Käufers)
- Flugticket oder Bestätigung der Buchung des Flugtickets. Inhaber eines offenen Tickets müssen die Buchungsbestätigung vorlegen. Standby Passagiere müssen Rückzahlung direkt am Flughafen vornehmen.
- Im V&A-Office können nur Rückerstattungen für Passagiere vorgenommen werden, die das Land über den Flughafen in Kapstadt oder Johannesburg verlassen.
- Alle Personen, die das Land über andere Flughäfen oder Häfen verlassen, müssen sich dort über Möglichkeiten der Rückerstattung informieren.
- Beantragungen zur Steuerrückerstattung werden innerhalb einer Woche vor Abflug angenommen.
- Antragsteller sollten sämtliche Belege über gewünschte Rückerstattungen der Mehrwertsteuer am gleichen Tag einreichen.
- Der Antragsteller hat persönlich im Office zu erscheinen. Es wird nur an die Person zurückerstattet, die namentlich auf den Steuerbescheiden vermerkt ist.
- Steuerrechnungen, die in irgendeiner Art nachträglich geändert wurden, können nicht angenommen werden.
- Rechnungen von Hotels, Gästehäuser, Ferienhäuser, Ferienwohnung und Pensionen werden NICHT anerkannt! Eine Rechnung mit Mwst hilft Ihnen in diesem Fall nicht!







